Kfz-Sachverständigenbüro Benz Kfz-Gutachten · Erbach (Odenwald) Anrufen 01573 5260628

FAQ

Häufige Fragen

Allgemeine Antworten rund um Unfall, Gutachten und Kosten. Ihren konkreten Fall besprechen wir gern am Telefon.

Was kostet ein Gutachten nach einem unverschuldeten Unfall?

Bei unverschuldetem Unfall übernimmt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten (bei Schäden oberhalb der Bagatellgrenze; darunter reicht oft ein Kostenvoranschlag). Ob Ihr Schaden darüber liegt, schätzen wir im kostenlosen Erstcheck technisch ein.

Mehr dazu: Wer zahlt den Kfz-Gutachter?

Darf ich den Gutachter selbst auswählen?

Als Geschädigte oder Geschädigter dürfen Sie den Sachverständigen grundsätzlich frei wählen. Sie müssen nicht den Gutachter beauftragen, den die gegnerische Versicherung vorschlägt. Bei rechtlichen Fragen zu Ihrem Fall vermitteln wir Ihnen gern den Kontakt zu einer Fachkanzlei für Verkehrsrecht.

Übernehmen Sie auch die Abwicklung mit der Versicherung?

Ja, und das empfehlen wir auch: gemeinsam mit einer Fachkanzlei für Verkehrsrecht. Wir erstellen das Gutachten und senden es direkt an die Versicherung und die Kanzlei. Unsere Kosten rechnen wir auf Wunsch direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Die Kanzlei übernimmt den Schriftverkehr mit der Versicherung und macht Ihre Ansprüche geltend. Bei unverschuldetem Unfall trägt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung auch die Kosten der Kanzlei. Welche Kanzlei Sie beauftragen, entscheiden Sie selbst. Rechtliche Fragen beantwortet ausschließlich die Kanzlei.

Was ist die Bagatellgrenze?

So nennt man einen Schadensbetrag, unterhalb dessen ein vollständiges Gutachten oft als unverhältnismäßig gilt. Einen festen gesetzlichen Betrag gibt es nicht. Bei kleinen Schäden reicht oft ein Kostenvoranschlag. Wir sagen Ihnen im Erstcheck, was aus technischer Sicht sinnvoll ist.

Mehr dazu: Bagatellgrenze 2026

Was ist der kostenlose Unfall-Erstcheck?

Kostenloser Unfall-Erstcheck: technische Ersteinschätzung Ihres Fahrzeugschadens – telefonisch, vor Ort oder per WhatsApp-Foto. Wir schätzen ein, ob ein Gutachten oder ein Kostenvoranschlag sinnvoll ist, erklären den Ablauf und geben Tipps zur Dokumentation.

Der Unfall-Erstcheck ist eine technische Ersteinschätzung und keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen vermitteln wir Ihnen gerne den Kontakt zu einer Fachkanzlei für Verkehrsrecht.

Wie schnell bekomme ich einen Termin?

Besichtigung in der Regel am selben oder nächsten Werktag, auch vor Ort.

Wie lange dauert es, bis ich das Gutachten habe?

Gutachten in der Regel innerhalb von 3 Werktagen nach der Besichtigung. Sie erhalten es digital als PDF, auf Wunsch auch ausgedruckt.

Kommen Sie auch zu mir nach Hause oder in die Werkstatt?

Ja, im ganzen Odenwaldkreis und in angrenzenden Orten.

Welche Unterlagen brauche ich?

Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), Name, Kennzeichen und Versicherung des Unfallgegners, falls vorhanden die Schadennummer, Ihre Fotos von der Unfallstelle, Unterlagen zu früheren Schäden und Reparaturen sowie das Serviceheft.

Was steht im Gutachten?

Reparaturkosten, Wertminderung, voraussichtliche Reparaturdauer bzw. Nutzungsausfall, bei Totalschaden Wiederbeschaffungs- und Restwert, dazu eine Fotodokumentation und die Beschreibung von Vorschäden.

Die gegnerische Versicherung hat sich schon gemeldet und bietet einen eigenen Gutachter an. Was nun?

Allgemein gilt: Geschädigte dürfen den Sachverständigen grundsätzlich frei wählen. Was das für Ihren konkreten Fall bedeutet, ist eine rechtliche Frage, die wir nicht beantworten dürfen. Den Kontakt zu einer Fachkanzlei für Verkehrsrecht vermitteln wir gern.

Wer bezahlt das Gutachten bei einem Kasko- oder Wildschaden?

Das hängt von Ihrem Versicherungsvertrag ab. Bitte klären Sie die Kostenübernahme vorab mit Ihrer Versicherung. Den Schaden selbst schätzen wir im Erstcheck kostenlos technisch ein.

Was bedeutet Wertminderung?

Ein reparierter Unfallwagen erzielt beim Verkauf oft weniger als ein unfallfreies Fahrzeug, auch wenn die Reparatur einwandfrei ist. Diese sogenannte merkantile Wertminderung ermitteln wir im Gutachten.

Brauche ich einen Anwalt?

Nach einem unverschuldeten Unfall empfehlen wir grundsätzlich, die Regulierung einer Fachkanzlei für Verkehrsrecht zu überlassen. Die Kosten trägt in diesem Fall in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung. Welche Ansprüche Sie im Einzelfall haben, beurteilt die Kanzlei, nicht wir. Den Kontakt vermitteln wir gern.

Was passiert mit meinen Fotos, wenn ich sie per WhatsApp schicke?

Wir nutzen die Fotos nur für die Einschätzung Ihres Schadens und speichern sie in Ihrer Akte. Das Kennzeichen muss nicht zu sehen sein. Wenn Sie WhatsApp nicht nutzen möchten, verwenden Sie das Upload-Formular oder E-Mail. Details stehen in unserer Datenschutzerklärung.

Zur Datenschutzerklärung

Sind Sie wirklich unabhängig?

Ja. Wir sind unabhängig von Versicherungen. Wir zahlen und erhalten keine Provisionen für die Vermittlung von Werkstätten oder Kanzleien.

Unfall gehabt? Wir helfen Ihnen weiter.

Kostenloser Unfall-Erstcheck: technische Ersteinschätzung Ihres Fahrzeugschadens – telefonisch, vor Ort oder per WhatsApp-Foto.

Telefon 01573 5260628 · Mo–Fr 09:00–18:00 Uhr

Der Unfall-Erstcheck ist eine technische Ersteinschätzung und keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen vermitteln wir Ihnen gerne den Kontakt zu einer Fachkanzlei für Verkehrsrecht.