Wer zahlt das Gutachten?
Bei unverschuldetem Unfall übernimmt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten (bei Schäden oberhalb der Bagatellgrenze; darunter reicht oft ein Kostenvoranschlag).
Als Geschädigte oder Geschädigter dürfen Sie den Sachverständigen grundsätzlich frei wählen. Sie müssen nicht den Gutachter beauftragen, den die gegnerische Versicherung vorschlägt.
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Abwicklung mit Kanzlei und Versicherung
Nach einem unverschuldeten Unfall empfehlen wir die Abwicklung aus einer Hand, zusammen mit einer Fachkanzlei für Verkehrsrecht. Die Rollen sind dabei klar verteilt:
- Wir: Gutachten und Technik. Wir besichtigen, kalkulieren und senden das Gutachten direkt an die Versicherung und die Kanzlei. Unsere Kosten rechnen wir auf Wunsch direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.
- Fachkanzlei: Regulierung mit der Versicherung. Wir stellen den Kontakt zu einer Fachkanzlei für Verkehrsrecht her. Sie übernimmt den Schriftverkehr mit der Versicherung und macht Ihre Ansprüche geltend, etwa Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagen. Welche Kanzlei Sie beauftragen, entscheiden Sie selbst.
- Versicherung: Zahlung. Bei unverschuldetem Unfall trägt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung den Schaden und auch die Kosten der Fachkanzlei.
Ihr Aufwand: anrufen oder Fotos schicken, Unterlagen bereithalten und die Vollmacht der Kanzlei unterschreiben.
Was im Gutachten steht
- Reparaturkosten, kalkuliert mit herstellerbasierter Kalkulationssoftware
- Merkantile Wertminderung: Ein reparierter Unfallwagen erzielt beim Verkauf oft weniger als ein unfallfreies Fahrzeug.
- Voraussichtliche Reparaturdauer bzw. Nutzungsausfall
- Bei Totalschaden: Wiederbeschaffungswert und Restwert
- Fotodokumentation und Beschreibung von Vor- und Altschäden
Kostenvoranschlag oder Gutachten?
| Kostenvoranschlag | Gutachten | |
|---|---|---|
| Reparaturkosten | ja | ja |
| Merkantile Wertminderung | nein | ja |
| Nutzungsausfall bzw. Reparaturdauer | nein | ja |
| Wiederbeschaffungs- und Restwert | nein | ja, bei Totalschaden |
| Fotodokumentation, Vorschäden | meist knapp | ausführlich |
| Geeignet für | kleine Schäden unterhalb der Bagatellgrenze | Schäden oberhalb der Bagatellgrenze, unklare oder größere Schäden |
Welche Variante in Ihrem Fall sinnvoll ist, klären wir im kostenlosen Erstcheck.
Ablauf
- Auftrag und Termin. Besichtigung in der Regel am selben oder nächsten Werktag, auch vor Ort.
- Besichtigung mit Fotodokumentation und Prüfung auf Vor- und Altschäden
- Kalkulation, Ermittlung von Wertminderung und Ausfalldauer
- Gutachten in der Regel innerhalb von 3 Werktagen nach der Besichtigung.
- Versand an Sie, auf Ihren Wunsch zusätzlich an Werkstatt oder Kanzlei
Diese Unterlagen helfen uns
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- Name, Kennzeichen und Versicherung des Unfallgegners, falls vorhanden die Schadennummer
- Ihre Fotos von der Unfallstelle
- Unterlagen zu früheren Schäden und Reparaturen, Serviceheft