Kfz-Sachverständigenbüro Benz Kfz-Gutachten · Erbach (Odenwald) Anrufen 01573 5260628

Hauptleistung

Unfallgutachten nach einem unverschuldeten Unfall

Wir dokumentieren Ihren Fahrzeugschaden unabhängig und vollständig und erklären Ihnen den Ablauf. Das Gutachten ist die Grundlage für die Regulierung durch die Versicherung.

Wer zahlt das Gutachten?

Bei unverschuldetem Unfall übernimmt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten (bei Schäden oberhalb der Bagatellgrenze; darunter reicht oft ein Kostenvoranschlag).

Als Geschädigte oder Geschädigter dürfen Sie den Sachverständigen grundsätzlich frei wählen. Sie müssen nicht den Gutachter beauftragen, den die gegnerische Versicherung vorschlägt.

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Abwicklung mit Kanzlei und Versicherung

Nach einem unverschuldeten Unfall empfehlen wir die Abwicklung aus einer Hand, zusammen mit einer Fachkanzlei für Verkehrsrecht. Die Rollen sind dabei klar verteilt:

  1. Wir: Gutachten und Technik. Wir besichtigen, kalkulieren und senden das Gutachten direkt an die Versicherung und die Kanzlei. Unsere Kosten rechnen wir auf Wunsch direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.
  2. Fachkanzlei: Regulierung mit der Versicherung. Wir stellen den Kontakt zu einer Fachkanzlei für Verkehrsrecht her. Sie übernimmt den Schriftverkehr mit der Versicherung und macht Ihre Ansprüche geltend, etwa Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagen. Welche Kanzlei Sie beauftragen, entscheiden Sie selbst.
  3. Versicherung: Zahlung. Bei unverschuldetem Unfall trägt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung den Schaden und auch die Kosten der Fachkanzlei.

Ihr Aufwand: anrufen oder Fotos schicken, Unterlagen bereithalten und die Vollmacht der Kanzlei unterschreiben.

Was im Gutachten steht

  • Reparaturkosten, kalkuliert mit herstellerbasierter Kalkulationssoftware
  • Merkantile Wertminderung: Ein reparierter Unfallwagen erzielt beim Verkauf oft weniger als ein unfallfreies Fahrzeug.
  • Voraussichtliche Reparaturdauer bzw. Nutzungsausfall
  • Bei Totalschaden: Wiederbeschaffungswert und Restwert
  • Fotodokumentation und Beschreibung von Vor- und Altschäden

Kostenvoranschlag oder Gutachten?

InhaltKostenvoranschlagGutachten
Reparaturkostenjaja
Merkantile Wertminderungneinja
Nutzungsausfall bzw. Reparaturdauerneinja
Wiederbeschaffungs- und Restwertneinja, bei Totalschaden
Fotodokumentation, Vorschädenmeist knappausführlich
Geeignet fürkleine Schäden unterhalb der BagatellgrenzeSchäden oberhalb der Bagatellgrenze, unklare oder größere Schäden

Welche Variante in Ihrem Fall sinnvoll ist, klären wir im kostenlosen Erstcheck.

Ablauf

  1. Auftrag und Termin. Besichtigung in der Regel am selben oder nächsten Werktag, auch vor Ort.
  2. Besichtigung mit Fotodokumentation und Prüfung auf Vor- und Altschäden
  3. Kalkulation, Ermittlung von Wertminderung und Ausfalldauer
  4. Gutachten in der Regel innerhalb von 3 Werktagen nach der Besichtigung.
  5. Versand an Sie, auf Ihren Wunsch zusätzlich an Werkstatt oder Kanzlei

Diese Unterlagen helfen uns

  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • Name, Kennzeichen und Versicherung des Unfallgegners, falls vorhanden die Schadennummer
  • Ihre Fotos von der Unfallstelle
  • Unterlagen zu früheren Schäden und Reparaturen, Serviceheft

In drei Schritten zum Gutachten

  1. Melden Sie sich.

    Rufen Sie an, schreiben Sie per WhatsApp oder nutzen Sie das Formular. Im kostenlosen Erstcheck schätzen wir Ihren Schaden technisch ein.

  2. Wir besichtigen Ihr Fahrzeug.

    Besichtigung in der Regel am selben oder nächsten Werktag, auch vor Ort. Bei Ihnen zu Hause, am Arbeitsplatz oder in der Werkstatt.

  3. Sie erhalten das Gutachten.

    Gutachten in der Regel innerhalb von 3 Werktagen nach der Besichtigung. Wir erklären Ihnen alle Positionen verständlich.

Unfall gehabt? Wir helfen Ihnen weiter.

Kostenloser Unfall-Erstcheck: technische Ersteinschätzung Ihres Fahrzeugschadens – telefonisch, vor Ort oder per WhatsApp-Foto.

Telefon 01573 5260628 · Mo–Fr 09:00–18:00 Uhr

Der Unfall-Erstcheck ist eine technische Ersteinschätzung und keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen vermitteln wir Ihnen gerne den Kontakt zu einer Fachkanzlei für Verkehrsrecht.