Kfz-Sachverständigenbüro Benz Kfz-Gutachten · Erbach (Odenwald) Anrufen 01573 5260628

Erbach · Michelstadt · Odenwaldkreis

Kfz-Gutachter im Odenwald

Unfall gehabt? Wir sind schnell bei Ihnen.

  • Besichtigung in der Regel am selben oder nächsten Werktag, auch vor Ort.
  • Gutachten in der Regel innerhalb von 3 Werktagen nach der Besichtigung.
  • Unfallabwicklung über eine Fachkanzlei für Verkehrsrecht – unsere Empfehlung
  • Unabhängig von Versicherungen

Kostenloser Unfall-Erstcheck · erreichbar Mo–Fr 09:00–18:00 Uhr

Lackschichtmessung
  1. Klarlackca. 40 µm
  2. Basislackca. 15 µm
  3. Füllerca. 35 µm
  4. KTL-Grundierungca. 20 µm
  5. Stahlblech

Werkslack misst typisch rund 100–150 µm. Nachlackierte Stellen liegen oft deutlich darüber. Genau das zeigt unsere Lackschichtmessung.

Rückruf in der Regel noch am selben Werktag

Rückruf anfordern

Der Unfall-Erstcheck ist eine technische Ersteinschätzung und keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen vermitteln wir Ihnen gerne den Kontakt zu einer Fachkanzlei für Verkehrsrecht.

Ihre Vorteile

  • Kostenloser Erstcheck

    Wir schätzen Ihren Schaden vorab technisch ein, telefonisch oder per Foto. Unverbindlich.

  • Vor Ort im Odenwaldkreis

    Zu Hause, am Arbeitsplatz, in der Werkstatt oder beim Abschleppdienst.

  • Lack und Karosserie aus der Praxis

    Ausgebildeter Lackierer mit Meisterprüfung: Schäden an Lack und Karosserie kennen wir aus der eigenen Werkstattpraxis.

  • Unabhängig

    Unabhängig von Versicherungen. Wir arbeiten in Ihrem Auftrag.

In 4 Schritten zum Gutachten

  1. Unfallstelle sichern

    Warnblinker, Warnweste, Warndreieck. Bei Verletzten Notruf 112. Dann Situation und Schäden fotografieren.

  2. Uns kontaktieren

    Anruf oder Fotos per WhatsApp. Im kostenlosen Erstcheck sagen wir, ob ein Gutachten oder ein Kostenvoranschlag sinnvoll ist.

  3. Besichtigung

    Besichtigung in der Regel am selben oder nächsten Werktag, auch vor Ort.

  4. Gutachten

    Gutachten in der Regel innerhalb von 3 Werktagen nach der Besichtigung. Direkt an Versicherung und Fachkanzlei, auf Wunsch auch an Ihre Werkstatt.

Ausführliche Checkliste nach dem Unfall

Unsere Empfehlung: Unfallabwicklung aus einer Hand

Mit Fachkanzlei und Versicherung: Sie müssen sich um wenig kümmern

Nach einem unverschuldeten Unfall empfehlen wir, die Regulierung einer Fachkanzlei für Verkehrsrecht zu überlassen. So stehen Sie der gegnerischen Versicherung nicht allein gegenüber. Wir arbeiten eng mit der Kanzlei zusammen und sorgen dafür, dass alle Unterlagen dort ankommen, wo sie gebraucht werden.

  1. Wir

    Gutachten und Technik

    Wir besichtigen, kalkulieren und senden das Gutachten direkt an die Versicherung und die Kanzlei. Unsere Kosten rechnen wir auf Wunsch direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.

  2. Fachkanzlei

    Regulierung mit der Versicherung

    Wir stellen den Kontakt zu einer Fachkanzlei für Verkehrsrecht her. Sie übernimmt den Schriftverkehr mit der Versicherung und macht Ihre Ansprüche geltend, etwa Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagen. Welche Kanzlei Sie beauftragen, entscheiden Sie selbst.

  3. Versicherung

    Zahlung

    Bei unverschuldetem Unfall trägt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung den Schaden und auch die Kosten der Fachkanzlei.

Ihr Aufwand: anrufen oder Fotos schicken, Unterlagen bereithalten und die Vollmacht der Kanzlei unterschreiben.

Bei unverschuldetem Unfall übernimmt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten (bei Schäden oberhalb der Bagatellgrenze; darunter reicht oft ein Kostenvoranschlag). Rechtliche Beratung und die Regulierung mit der Versicherung übernimmt ausschließlich die Fachkanzlei. Wir sind unabhängige Kfz-Sachverständige und zahlen oder erhalten keine Provisionen für die Vermittlung.

Unser Hintergrund

Vom Lackierer zum Sachverständigen

Bevor wir Schäden begutachtet haben, haben wir sie repariert. Aus dem Lackiererhandwerk kommt der genaue Blick auf Lack, Karosserie und Reparaturqualität. Das hilft bei jedem Gutachten: beim Blick auf nachlackierte Stellen, bei der Frage, wie aufwendig eine Reparatur wirklich ist, und bei dem, was hinter einem kleinen Kratzer stecken kann.

Mehr über das Büro

  1. 01Ausbildung zum Lackierer
  2. 02Meisterprüfung
  3. 03Weiterbildung zum Kfz-Sachverständigen
  4. 15 Jahreselbstständig tätig

Einschätzung per WhatsApp

Drei Fotos genügen für den ersten Check

Schicken Sie uns die Fotos per WhatsApp. Wir melden uns mit einer technischen Ersteinschätzung und sagen Ihnen, wie es weitergeht.

  1. Das ganze Fahrzeug schräg von vorn oder hinten, sodass die beschädigte Seite zu sehen ist.
  2. Der Schaden aus ein bis zwei Metern, damit man die Lage am Fahrzeug erkennt.
  3. Eine Nahaufnahme von Dellen, Kratzern oder Rissen. Das Kennzeichen muss nicht zu sehen sein.

Ihre Möglichkeiten nach einem unverschuldeten Unfall

  • Kostenvoranschlag der Werkstatt

    Kalkuliert die Reparaturkosten. Wertminderung, Nutzungsausfall oder Restwert werden darin in der Regel nicht ermittelt. Bei kleinen Schäden oft ausreichend.

  • Gutachter der gegnerischen Versicherung

    Wird von der Versicherung des Unfallgegners beauftragt. Sie müssen diesen Gutachter nicht akzeptieren: Geschädigte dürfen den Sachverständigen grundsätzlich frei wählen.

  • Unabhängiger Sachverständiger Ihrer Wahl

    Arbeitet in Ihrem Auftrag und dokumentiert den Schaden vollständig. Bei unverschuldetem Unfall übernimmt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten (bei Schäden oberhalb der Bagatellgrenze; darunter reicht oft ein Kostenvoranschlag).

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen vermitteln wir den Kontakt zu einer Fachkanzlei für Verkehrsrecht.

Häufige Fragen

Alle Fragen

Was kostet ein Gutachten nach einem unverschuldeten Unfall?

Bei unverschuldetem Unfall übernimmt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten (bei Schäden oberhalb der Bagatellgrenze; darunter reicht oft ein Kostenvoranschlag). Ob Ihr Schaden darüber liegt, schätzen wir im kostenlosen Erstcheck technisch ein.

Darf ich den Gutachter selbst auswählen?

Als Geschädigte oder Geschädigter dürfen Sie den Sachverständigen grundsätzlich frei wählen. Sie müssen nicht den Gutachter beauftragen, den die gegnerische Versicherung vorschlägt. Bei rechtlichen Fragen zu Ihrem Fall vermitteln wir Ihnen gern den Kontakt zu einer Fachkanzlei für Verkehrsrecht.

Übernehmen Sie auch die Abwicklung mit der Versicherung?

Ja, und das empfehlen wir auch: gemeinsam mit einer Fachkanzlei für Verkehrsrecht. Wir erstellen das Gutachten und senden es direkt an die Versicherung und die Kanzlei. Unsere Kosten rechnen wir auf Wunsch direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Die Kanzlei übernimmt den Schriftverkehr mit der Versicherung und macht Ihre Ansprüche geltend. Bei unverschuldetem Unfall trägt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung auch die Kosten der Kanzlei. Welche Kanzlei Sie beauftragen, entscheiden Sie selbst. Rechtliche Fragen beantwortet ausschließlich die Kanzlei.

Wie schnell bekomme ich einen Termin?

Besichtigung in der Regel am selben oder nächsten Werktag, auch vor Ort.

Kommen Sie auch zu mir nach Hause oder in die Werkstatt?

Ja, im ganzen Odenwaldkreis und in angrenzenden Orten.

Kfz-Gutachter vor Ort

Büro in Erbach, Besichtigung im ganzen Odenwaldkreis und in angrenzenden Orten:

Wie hoch ist Ihr Schaden?

Schicken Sie uns zwei bis drei Fotos per WhatsApp oder rufen Sie an. Im kostenlosen Erstcheck schätzen wir den Schaden technisch ein.

Telefon 01573 5260628 · Mo–Fr 09:00–18:00 Uhr

Der Unfall-Erstcheck ist eine technische Ersteinschätzung und keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen vermitteln wir Ihnen gerne den Kontakt zu einer Fachkanzlei für Verkehrsrecht.