Unfallstelle sichern
Warnblinker einschalten, Warnweste anziehen und die Unfallstelle mit dem Warndreieck absichern. Auf Landstraßen und in Kurven das Dreieck mit ausreichend Abstand aufstellen. Bei Verletzten den Notruf 112 wählen und Erste Hilfe leisten; die Leitstelle gibt am Telefon Anweisungen.
Polizei verständigen
Bei Verletzten, wenn sich ein Beteiligter entfernt hat oder wenn Sie unsicher sind, verständigen Sie die Polizei über 110. Auch wenn die Polizei nicht kommt, sollten Sie alles Weitere sorgfältig festhalten.
Fotografieren und notieren
Fotografieren Sie zuerst die Gesamtsituation mit den Endpositionen der Fahrzeuge, danach die Schäden an allen beteiligten Fahrzeugen und Spuren auf der Fahrbahn. Notieren Sie Namen und Kontaktdaten von Zeugen. Tauschen Sie mit den anderen Beteiligten Namen, Anschrift, Kennzeichen und Versicherung aus. Ein Europäischer Unfallbericht hilft, nichts zu vergessen.
Versicherung informieren
Melden Sie den Schaden zeitnah Ihrer eigenen Versicherung. Welche Fristen gelten, steht in Ihren Versicherungsbedingungen. Haben Sie den Unfall nicht verursacht, melden Sie den Schaden zusätzlich bei der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners.
Den Schaden begutachten lassen
Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger dokumentiert den Schaden und kalkuliert Reparaturkosten und Wertminderung. Als Geschädigte oder Geschädigter dürfen Sie den Sachverständigen grundsätzlich frei wählen. Bei unverschuldetem Unfall übernimmt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten (bei Schäden oberhalb der Bagatellgrenze; darunter reicht oft ein Kostenvoranschlag). Fragen zur Schuld oder zu weiteren Ansprüchen beantwortet eine Fachkanzlei für Verkehrsrecht.
Wenn das Auto nicht mehr fährt
Leuchten Warnlampen, läuft Flüssigkeit aus oder ist die Beleuchtung beschädigt, lassen Sie das Fahrzeug besser abschleppen. Die Besichtigung ist auch beim Abschleppdienst oder in der Werkstatt möglich.