Warum die gegnerische Versicherung zahlt
Wer einen Unfall verursacht, muss den entstandenen Schaden ersetzen. Dafür steht seine Kfz-Haftpflichtversicherung ein. Zu diesem Schaden gehören in der Regel auch die Kosten für ein Gutachten, wenn es zur Feststellung des Schadens erforderlich ist. Bei sehr kleinen Schäden ist das oft nicht der Fall, dann reicht ein Kostenvoranschlag.
Sie dürfen den Gutachter frei wählen
Als Geschädigte oder Geschädigter dürfen Sie den Sachverständigen grundsätzlich frei wählen. Bietet die gegnerische Versicherung einen eigenen Gutachter an, müssen Sie das nicht annehmen. Ein unabhängiger Sachverständiger arbeitet in Ihrem Auftrag.
Müssen Sie in Vorkasse gehen?
Viele Sachverständige rechnen ihre Kosten per Abtretung direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Sie unterschreiben dafür eine Abtretungserklärung, und der Sachverständige wendet sich mit seiner Rechnung an die Versicherung. Lesen Sie die Erklärung vor der Unterschrift in Ruhe durch und fragen Sie nach, wenn etwas unklar ist.
Wenn die Schuldfrage offen ist
Ist unklar, wer den Unfall verursacht hat, oder trifft beide Seiten eine Mitschuld, kann sich das auf die Kostenübernahme auswirken. Das ist eine rechtliche Frage. Sie gehört zu einer Fachkanzlei für Verkehrsrecht, die nach einem unverschuldeten Unfall auch die Regulierung mit der Versicherung übernehmen kann.
Bei Kasko- und Wildschäden
Haben Sie den Schaden selbst verursacht oder war es ein Wildunfall, zahlt keine gegnerische Versicherung. Ob Ihre eigene Kaskoversicherung ein Gutachten bezahlt, hängt von Ihrem Vertrag ab. Klären Sie das am besten vorab mit Ihrer Versicherung.